Die steuerliche Durchsetzungsberatung dient dazu, bestimmte Bemessungsgrundlagen im Rahmen der Steuererklärung oder -gestaltung zu fixieren und dadurch minimierte Steuerbelastungen unserer Mandanten gegenüber den Finanzbehörden durchzusetzen.
Wir bereiten die erforderlichen Unterlagen vor, um einen schnellstmöglichen Prüfungsablauf zu bewirken. Wir begleiten die Prüfung und stehen den Prüfern mit qualifizierten Auskünften und Stellungnahmen zur Verfügung. Wir bereiten die Schlussbesprechung vor, indem wir die Prüfungsfeststellungen auswerten und mit Ihnen die vorläufigen Ergebnisse und erforderlichen Maßnahmen abstimmen.
In Schätzungsfällen kontrollieren und verproben wir die von den Finanzbehörden angewandten Verfahren und wirken in entsprechenden Fällen auf eine sog. „tatsächliche Verständigung“ hin. Sollten sich dabei keine geeigneten Ergebnisse erzielen lassen, übernehmen wir im Anschluss daran eine ggf. erforderliche Vertretung unserer Mandanten (s. Kap. „Vertretung“).
Wenn von uns erstellte Steuererklärungen in der automatischen Bescheidprüfung vom erklärten Sachverhalt abweichen, bekommen Sie von uns eine Ursachenanalyse. Dies gilt ebenso für Prüfungen von Bescheiden, die vom Mandanten in speziellen Fällen vorgelegt werden. Oft scheitert ein optimales steuerliches Ergebnis an einem unzureichend formulierten Sachvortrag gegenüber der Finanzverwaltung. Hier stellen wir weitere Beweismittel zu Ihren Gunsten zusammen und bringen so die für die richtige Rechtsanwendung erforderlichen Argumente „auf den Punkt“.
Wir beraten Sie in Fällen von verfehlter Steuergestaltung, d.h. bei einer Divergenz zwischen Ihrem Gestaltungsziel und der nachfolgenden tatsächlich festgelegten Steuerlast (zum Beispiel bei einer verunglückten Beteiligungsstruktur in einer Gesellschaft, bei verdeckten Gewinnausschüttungen, bei ungewollter Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels). In diesen Fällen gilt es, die unerwünschten steuerlichen Folgen zu minimieren.