Eine gute Beratung sichert das vollständige Ausschöpfen steuerlicher Möglichkeiten. Deshalb ist sie nur dort teuer, wo sie nicht stattfindet. Der Mandant ist dennoch unsicher bei der Frage: Was kostet die Beratung?
Die Preise für eine Steuerberatung sind nicht willkürlich, sondern richten sich nach der „Steuerberatergebührenverordnung“ (StBGebV), die im Rang einer Rechtsverordnung steht.
• Wertgebühr
• Zeitgebühr
• Auslagenersatz
Die Steuerberatergebührenverordnung legt einen Vergütungsrahmen mit einer unteren und oberen Gebühr für bestimmte, direkt benannte Leistungen des Steuerberaters fest. Welche Gebühr innerhalb des Vergütungsrahmens im Einzelfall berechnet wird, hängt vom Schwierigkeitsgrad, dem Arbeitsaufwand und der investierten Zeit des Beraters ab.
Entgegen einer verbreiteten Meinung ist die Vereinbarung oder die Annahme von Provisionen oder Erfolgshonoraren unzulässig. Ob die Beratung zu einer Steuernachzahlung oder -erstattung führt, hat keinen Einfluss auf die Gebührenhöhe.
Die Wertgebühr hängt ab vom sogenannten „Gegenstandswert“. Das heißt: Die Gebührenverordnung legt den Wert einer vom Steuerberater ausgeführten Leistung genau fest und bestimmt einen Preisrahmen mit Ober- und Untergrenze.
• Erteilung von Rat und Auskunft, Besprechungen
• Mitwirkung bei Steuererklärungen und Anträgen
• Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen
• Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss und zur Gewinnermittlung
• Tätigkeiten im Rechtsmittelverfahen
• Buchführung und Lohnbuchhaltung, Gutachten
Die Zeitgebühr legt einen vorgeschriebenen oberen und unteren Stundensatz fest, der mit dem angefallenen Zeitaufwand multipliziert wird. Er beträgt derzeit zwischen € 19 und € 46 je angefangene halbe Stunde.
• Prüfung von Steuerbescheiden
• Einrichten einer Buchführung
• Jahresabschluss mit (unüblich hohen) Vorarbeiten
• Teilnahme an Betriebsprüfungen
• Fälle, in denen keine Anhaltspunkte zur Schätzung eines Gegenstandswertes vorliegen
Der Auslagenersatz beinhaltet Post- und Fernmeldegebühren, Schreibauslagen, Reisekosten und sonstige Aufwendungen in der angefallenen Höhe.
Die Preise für eine betriebswirtschaftliche Beratung sind an keine Gebührenverordnung gebunden. Hier wird ein angemessenes Honorar in Form von Tagessätzen vereinbart.